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								Soll Ihre neue Gesellschaft über mehr Grund- oder Stammkapital verfügen? Sie können zusätzliches Eigenkapital beantragen und sofort eine Kapitalerhöhung beschließen. | 
							 
						 
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  	| Beteiligungen: Haftendes Eigenkapital als Stille Beteiligung |  
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  	      Sie möchten Ihre Gesellschaft mit zusätzlichem Haftungskapital ausstatten? |  
  	    
  	        
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  	              Stille Beteiligung |  
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			Unser Kooperationspartner, eine Private Equity Investment Corporation, stellt mittelständischen Unternehmen 
			haftendes Eigenkapital in Form einer Stillen Beteiligung zur Verfügung (Private Equity = privates 
                        Beteiligungskapital). Es handelt sich um eine langfristige Beteiligung an Unternehmen, 
			um deren Eigenkapitalquote zu verbessern und dadurch die Finanzkraft eines Unternehmens wesentlich zu stärken. 
			Neben der Verbesserung der Eigen-/Fremdkapital Relation und der Erhöhung des Haftungskapitals kann 
			das neu zugeführte Beteiligungskapital auch zur Bezahlung von Lieferanten verwendet werden.
			
  
                        Die Stille Beteiligung erfolgt durch eine Sacheinlage. Die Sacheinlage ist eine Art Guthaben / Kapital, 
                        das als sonstiger Vermögensgegenstand in der Bilanz des Beteiligungsunternehmens gebucht wird. 
			Es handelt sich um Eigenkapital und keine Barmittel (kein Geld / kein Cash). Das Kapital wird als 
			Sacheinlage in eine Firma eingebracht, um das bilanzielle Eigenkapital zu erhöhen. Diese Sacheinlage ist 
			nach den strengen "International Accounting Standards (IAS)" als Eigenkapital zu bilanzieren.
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  	              Kosten |  
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  	              Bei dieser Form der Kapitalerhöhung handelt es sich um eine 
  	              kostengünstige Finanzierungsform. Sie zahlen lediglich Gebühren für die Dauer der 
  	              Kapitalüberlassung, analog dem Leasing-Prinzip. Die Gebühren sind abhängig vom
  	              Betrag; sie belaufen sich zwischen 6% - 8% p.a. Ihre neu erworbene Gesellschaft 
  	              kann somit für hohe Geldbeträge haften, ohne selbst dieses zusätzliche Haftungskapital 
  	              je eingezahlt zu haben.
  
  	              Sicherheiten und Bankbürgschaften sind nicht erforderlich, da in den Gebühren bereits 
  	              eine Insolvenzrisikoprämie für den Kapitalverlust enthalten ist und die 
  	              Kapitalgeber (Investoren) gegen einen Totalverlust ihres Investments versichert sind.
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  	              Vorraussetzungen |  
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			Sie müssen bei unserem Kooperationspartner, der Private Equity Investment Corporation, 
			einen schriftlichen Antrag stellen, den Sie nach Ausfüllen unseres Kontaktformulars erhalten. 
			Zudem wird Sie ein deutscher Repräsentant dieser Private Equity Investment Corporation in allen 
			Beteiligungsfragen ausführlich beraten. Für einen ersten Einblick in das Geschäft steht ein deutscher 
			Steuerberater für ein kostenfreies und unverbindliches Orientierungsgespräch zur Verfügung.
			
  
			Das Mindestkapital bei einer Stillen Beteiligung beträgt 500.000 EUR oder US-Dollar. 
			Eine Beteiligung kann als Neugründung und/oder als Kapitalerhöhung dargestellt werden.
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  	              Finanzierungsfelder |  
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  	              - Eigenkapital für Firmengründungen 
  	              - Beteiligungen, Kapitalerhöhungen  
  	              - Firmensanierungen 
  	              - Bereitstellung von Joint Venture, Risikokapital 
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		Für weiterführende Informationen füllen Sie bitte unser 
		Kontaktformular für Informationspaket hier aus. 
		Für einen direkten Informationsfluß und nur zu diesem Zweck wird Ihre Anfrage an unseren Kooperationspartner 
		weitergeleitet.
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